Margarete Bause, MdL

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31. Januar 2011

Resonanzstudien: ORH watscht Staatskanzlei ab

ORH-Prüfbericht bestätigt Kritik an rechtswidrigen Resonanzstudien

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag sehen sich durch den heute veröffentlichen Prüfbericht des Obersten Rechnungshofes in ihrer Kritik an den rechtswidrigen Resonanzstudien voll bestätigt. „Deutlicher hätte es der ORH nicht sagen können: Die Meinungsumfragen der Staatsregierung sind in weiten Teilen unzulässig, weil sie auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eindeutig parteitaktisch motivierte Informationen erheben“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Margarete Bause. „Die CSU hat sich hier ganz klar Munition für den Wahlkampf von der Staatskasse sponsern lassen – und zeigt dabei nicht den Hauch von Einsicht und Unrechtbewusstsein.“ Sie geriere sich immer noch als Staatspartei und habe bis heute nicht gelernt, dass es eine von der Verfassung vorgeschriebene Trennung zwischen Partei und Regierung geben müsse.

Der heute veröffentliche Bericht ist die Antwort des ORH auf die Stellungnahme der Staatskanzlei zum Bericht des Rechnungshofes vom Oktober 2010. In beiden Berichten betont der ORH, wie wichtig es ist, auf eine strikte Trennung zwischen Partei und Regierung zu achten. „Die CSU muss umgehend eingestehen, dass dieses Vorgehen in all den Jahren rechtswidrig war, weil sie damit gegen das Parteienfinanzierungsgesetz verstoßen hat“, so Margarete Bause. „Damit muss ab jetzt Schluss sein.“

Die Landtagsgrünen gehen davon aus, dass auch Bundestagspräsident Lammert zu keiner anderen Einschätzung kommen wird und auf der Grundlage des ORH-Prüfberichts der CSU einen klaren Verstoß gegen das Parteifinanzierungsgesetz bescheinigen wird. Das bedeutet, dass die CSU die zweckentfremdeten Steuergelder mit dreifachem Aufschlag zurückzahlen muss.

 

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