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Die Landtagsgrünen haben die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Veröffentlichung der so genannten Resonanzstudien als herbe Niederlage für Seehofers Staatskanzlei bezeichnet. „Die Verfassungsrichter haben erneut deutlich gemacht, dass die Regierung mit den verfassungsmäßig verbrieften Auskunftsrechten der Opposition nicht nach Gutsherrenart verfahren kann“, sagte die Fraktionsvorsitzende Margarete Bause.
Zum wiederholten Male habe sich die Staatsregierung damit vor Gericht eine blutige Nase geholt, verwies Margarete Bause auf ähnliche Klagen der grünen Landtagsfraktion in den zurückliegenden Legislaturperioden: „Leider sind hier in Staatskanzlei und Ministerien notorische Wiederholungstäter am Werk, die immer wieder die Grundprinzipien parlamentarischer Kontrolle mit Füßen treten.“
Mit ihren Meinungsumfragen habe die Staatsregierung allerdings nicht nur die Auskunftsrechte der Abgeordneten beschnitten, sondern auch die Grenze zwischen Regierungshandeln und Parteibelangen massiv verletzt: „Über Jahre hinweg hat sich die CSU Wahlkampftipps von den bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sponsern lassen. Wir gehen davon aus, dass sie dafür in Kürze auch von Bundestagspräsident Lammert eine kostspielige Quittung erhält.“