Hinweis: Dies ist eine Archivseite, die sich auf meine Arbeit in der 19. Legislaturperiode (2017-21) bezieht.

Zum Faktencheck der Initiative Lieferkettengesetz

02.09.2020

Zum Faktencheck der Initiative Lieferkettengesetz („Verhältnismäßig und zumutbar: Haftung nach dem Lieferkettengesetz“) erklären Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik und Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:

 

Das Lamentieren einiger deutscher Wirtschaftsverbände über ein Lieferkettengesetz ist nicht nachvollziehbar. Die Aussage des Wirtschaftsweisen Lars Feld, ein Lieferkettengesetz sei eine “Axt am bisherigen Erfolgsmodell der deutschen Wirtschaft”, geht davon aus, dass der Erfolg der Wirtschaft auf Ausbeutung basiert. Das Gegenteil ist der Fall, erfolgreiches Wirtschaften ist in Zukunft nur auf der Grundlage von Menschenrechts- und Klimaschutz möglich. Der Widerstand seitens Teilen der Wirtschaft beruht ganz offenbar auf Halbwissen über die geplante Gesetzesinitiative. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die Initiative Lieferkettengesetz mit dem heute veröffentlichten Faktencheck die Behauptungen von Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Co. sachlich richtigstellt.

 

Nicht zuletzt hat der Monitoring-Prozess der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte ein für alle Mal offengelegt, dass die Mehrzahl deutscher Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist krachend gescheitert. Es braucht endlich eine gesetzliche Verankerung. Damit wird Rechtssicherheit sowohl für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten als auch für Unternehmen geschaffen. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die willentlich und wissentlich gegen umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verstoßen, in die Pflicht genommen werden. Ohne Haftung wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger. Mit einer „Klagewelle“ ist deswegen aber nicht zu rechnen. Es geht vor allem um Prävention. Unternehmen müssen nicht pauschal für das Verhalten Dritter haften, sondern nur dann, wenn sie ihre eigenen Sorgfaltspflichten verletzt haben. Um genau diese Sorgfaltspflichten auszubuchstabieren, ist ein Gesetz notwendig. Damit Betroffene schwerer Verletzungen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln haben, braucht es außerdem eine Umkehr der Beweislast – ein zentraler Punkt, der im bisher bekannten Eckpunktepapier von BMAS und BMZ fehlt. Die USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, die Niederlande u. a. haben längst Gesetze zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten erlassen. Die Bundesregierung darf hier nicht länger hinterherhinken!

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

Diese Weisheit Mahatma Gandhis ist ein treffendes Motto für meine politische Erfahrung. Seit 30 Jahren kämpfe ich zusammen mit den bayerischen Grünen für Ökologie und Gleichberechtigung, für Nachhaltigkeit und Teilhabe, für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – jetzt auch in Berlin.

Wir sind noch nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg. Ich freue mich über Begegnungen und Austausch mit Ihnen bei Veranstaltungen vor Ort, auf Twitter oder auf meiner Facebook-Seite.

  • Margarete Bause mit Ai Wei Wei
  • Kundgebung der Grünen in den 80ern
  • Spielkarte
  • Margarete Bause trifft bei Protest gegen Rüstungsgeschäfte der bayerischen Landesbank auf Günter Beckstein
„Wo Bause ist, ist Ärger.“Horst Seehofer im Bayerischen Rundfunk

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